Rechtsprechung
BFH, 12.04.2012 - X B 190-196/11, X B 190/11, X B 191/11, X B 192/11, X B 193/11, X B 194/11, X B 195/11, X B 196/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Auftreten eines Steuerberaters ohne Prozessvollmacht; Kostenpflicht des vollmachtlosen Vertreters
- openjur.de
Auftreten eines Steuerberaters ohne Prozessvollmacht; Kostenpflicht des vollmachtlosen Vertreters
- Bundesfinanzhof
FGO § 62 Abs 2, FGO § 62 Abs 4, FGO § 62 Abs 6
Auftreten eines Steuerberaters ohne Prozessvollmacht; Kostenpflicht des vollmachtlosen Vertreters
- Bundesfinanzhof
Auftreten eines Steuerberaters ohne Prozessvollmacht; Kostenpflicht des vollmachtlosen Vertreters
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 Abs 2 FGO, § 62 Abs 4 FGO, § 62 Abs 6 FGO
Auftreten eines Steuerberaters ohne Prozessvollmacht; Kostenpflicht des vollmachtlosen Vertreters - rewis.io
Auftreten eines Steuerberaters ohne Prozessvollmacht; Kostenpflicht des vollmachtlosen Vertreters
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 62 Abs. 4 S. 1, 2
Berechnung der Höhe von Hinzuschätzungen des Finanzamts zu den Erlösen des vom Steuerpflichtigen betriebenen Friseursalons wegen fehlender formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der Einnahmenaufzeichnungen - datenbank.nwb.de
Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht; Kostenpflicht des vollmachtlosen Vertreters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 14.10.2011 - 8 K 1807/11
- FG Köln, 14.10.2011 - 8 K 2445/11
- FG Köln, 14.10.2011 - 8 K 2476/11
- FG Köln, 14.10.2011 - 8 K 2656/11
- FG Köln, 14.10.2011 - 8 K 2812/11
- FG Köln, 14.10.2011 - 8 K 2851/11
- FG Köln, 14.10.2011 - 8 K 2852/11
- BFH, 12.04.2012 - X B 190-196/11, X B 190/11, X B 191/11, X B 192/11, X B 193/11, X B 194/11, X B 195/11, X B 196/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 13.12.2011 - X B 109/11
Nichtvorlage einer Prozessvollmacht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei …
Auszug aus BFH, 12.04.2012 - X B 190/11
Vielmehr muss das Gericht in einem solchen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen darüber entscheiden, ob es die Vorlage einer Vollmacht für notwendig erachtet oder nicht (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2011 X B 109/11, BFH/NV 2012, 438, m.w.N.).Diese Voraussetzung ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung u.a. bejaht worden, wenn der vor dem BFH auftretenden Person das Mandat bereits im Verfahren vor dem FG entzogen worden war (…BFH-Beschlüsse vom 11. November 2009 I B 152/09, BFH/NV 2010, 449, …und vom 15. April 2010 V B 7/09, BFH/NV 2010, 1830), wenn Eheleute getrennt leben und ein Berufsträger eine große Zahl unzulässiger Rechtsbehelfe für beide Ehegatten einlegt, obwohl er nur eine von einem der Ehegatten unterzeichnete Vollmacht vorlegen kann (…BFH-Beschluss vom 12. November 2009 VIII B 167/09, BFH/NV 2010, 450: Annahme fehlender Bevollmächtigung durch den anderen Ehegatten) oder die vor dem BFH auftretende Person schon vom FG erfolglos aufgefordert worden war, eine Prozessvollmacht vorzulegen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 438).
Die Kosten der Beschwerdeverfahren sind S als vollmachtlosem Vertreter aufzuerlegen (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 438, unter II.4., m.w.N.).
- BFH, 10.02.2009 - X B 211/08
Nachweis der Bevollmächtigung - Ausschlussfrist - Gehörsverletzung durch …
Auszug aus BFH, 12.04.2012 - X B 190/11
Demgegenüber begründet allein der Umstand, dass keine Klagebegründung eingereicht worden ist, noch keinen Zweifel am Bestehen einer Vollmacht (BFH-Entscheidungen vom 11. Februar 2003 VII R 18/02, BFHE 201, 409, BStBl II 2003, 606, und vom 10. Februar 2009 X B 211/08, BFH/NV 2009, 782). - BFH, 12.11.2009 - VIII B 167/09
Anforderung der Prozessvollmacht - Rechtsanwalt als vollmachtloser Vertreter - …
Auszug aus BFH, 12.04.2012 - X B 190/11
Diese Voraussetzung ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung u.a. bejaht worden, wenn der vor dem BFH auftretenden Person das Mandat bereits im Verfahren vor dem FG entzogen worden war (…BFH-Beschlüsse vom 11. November 2009 I B 152/09, BFH/NV 2010, 449, …und vom 15. April 2010 V B 7/09, BFH/NV 2010, 1830), wenn Eheleute getrennt leben und ein Berufsträger eine große Zahl unzulässiger Rechtsbehelfe für beide Ehegatten einlegt, obwohl er nur eine von einem der Ehegatten unterzeichnete Vollmacht vorlegen kann (BFH-Beschluss vom 12. November 2009 VIII B 167/09, BFH/NV 2010, 450: Annahme fehlender Bevollmächtigung durch den anderen Ehegatten) oder die vor dem BFH auftretende Person schon vom FG erfolglos aufgefordert worden war, eine Prozessvollmacht vorzulegen (…Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 438).
- BFH, 11.11.2009 - I B 152/09
Fehlen der schriftlichen Prozessvollmacht eines Rechtsanwalts
Auszug aus BFH, 12.04.2012 - X B 190/11
Diese Voraussetzung ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung u.a. bejaht worden, wenn der vor dem BFH auftretenden Person das Mandat bereits im Verfahren vor dem FG entzogen worden war (BFH-Beschlüsse vom 11. November 2009 I B 152/09, BFH/NV 2010, 449, …und vom 15. April 2010 V B 7/09, BFH/NV 2010, 1830), wenn Eheleute getrennt leben und ein Berufsträger eine große Zahl unzulässiger Rechtsbehelfe für beide Ehegatten einlegt, obwohl er nur eine von einem der Ehegatten unterzeichnete Vollmacht vorlegen kann (…BFH-Beschluss vom 12. November 2009 VIII B 167/09, BFH/NV 2010, 450: Annahme fehlender Bevollmächtigung durch den anderen Ehegatten) oder die vor dem BFH auftretende Person schon vom FG erfolglos aufgefordert worden war, eine Prozessvollmacht vorzulegen (…Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 438). - BFH, 15.04.2010 - V B 7/09
Aufforderung zur Vorlage einer Prozessvollmacht
Auszug aus BFH, 12.04.2012 - X B 190/11
Diese Voraussetzung ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung u.a. bejaht worden, wenn der vor dem BFH auftretenden Person das Mandat bereits im Verfahren vor dem FG entzogen worden war (…BFH-Beschlüsse vom 11. November 2009 I B 152/09, BFH/NV 2010, 449, und vom 15. April 2010 V B 7/09, BFH/NV 2010, 1830), wenn Eheleute getrennt leben und ein Berufsträger eine große Zahl unzulässiger Rechtsbehelfe für beide Ehegatten einlegt, obwohl er nur eine von einem der Ehegatten unterzeichnete Vollmacht vorlegen kann (…BFH-Beschluss vom 12. November 2009 VIII B 167/09, BFH/NV 2010, 450: Annahme fehlender Bevollmächtigung durch den anderen Ehegatten) oder die vor dem BFH auftretende Person schon vom FG erfolglos aufgefordert worden war, eine Prozessvollmacht vorzulegen (…Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 438). - BFH, 11.02.2003 - VII R 18/02
Nachweis der Bevollmächtigung
Auszug aus BFH, 12.04.2012 - X B 190/11
Demgegenüber begründet allein der Umstand, dass keine Klagebegründung eingereicht worden ist, noch keinen Zweifel am Bestehen einer Vollmacht (BFH-Entscheidungen vom 11. Februar 2003 VII R 18/02, BFHE 201, 409, BStBl II 2003, 606, …und vom 10. Februar 2009 X B 211/08, BFH/NV 2009, 782).
- BFH, 06.03.2013 - X B 14/13
Aussetzung eines gegen einen Folgebescheid gerichteten Klageverfahrens - Anspruch …
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer künftigen Fortführung des Klageverfahrens Anlass bestehen könnte, ausnahmsweise eine Prozessvollmacht anzufordern (zu den hierfür geltenden Maßstäben vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2012 X B 190-196/11, BFH/NV 2012, 1164, m.w.N.). - FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2014 - 3 K 640/12
Unwirksamkeit einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilten …
Die Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht ist ermessensgerecht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die in § 62 Abs. 6 Satz 4 FGO genannte Person oder Gesellschaft tatsächlich nicht oder nicht wirksam bevollmächtigt ist (…BFH-Beschlüsse vom 07. Mai 2014 II B 117/13, BFH/NV 2014, 1232; vom 12. April 2012 X B 190-196/11, BFH/NV 2012, 1164;… vom 06. April 2011 IX B 54/11, BFH/NV 2011, 1373;… vom 13. Dezember 2011 X B 109/11, BFH/NV 2012, 438;… vom 15. April 2010 V B 7/09, BFH/NV 2010, 1830;… vom 10. Februar 2009 X B 211/08, BFH/NV 2009, 782). - FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2016 - 6 K 734/16
Nachweis der Bevollmächtigung vor der Gewährung von Akteneinsicht
Entsprechende Anhaltspunkte bestehen z. B. dann, wenn trotz mehrfacher Aufforderung keine Originalvollmacht vorgelegt wurde (…BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2011 X B 109/11, BFH/NV 2012, 438) oder wenn die Prozessführung nicht auf die Sache und den konkreten Einzelfall bezogen ist und unstatthafte oder aus anderen Gründen unzulässige Anträge mit entsprechendem Kostenrisiko für den vorgeblich Vertretenen gestellt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 12. April 2012, X B 190-196, BFH/NV 2012, 1164).